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Haftungsausschluss | Datenschutz
Omnitax AG Wirtschafts- und Steuerrecht
General-Dufourstr. 4 / Postfach 528
2501 Biel/Bienne, Schweiz
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Unternehmen, welche in der Schweiz Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben, können seit dem 1. Januar 2020 von einem zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E-Abzug) profitieren.
Der F&E-Abzug vermindert durch einen zusätzlichen steuerlichen Abzug von bis zu 50% der tatsächlichen F&E-Ausgaben, die Steuerbelastung bei den Staats- und Gemeindessteuern.
Die meisten Kantone haben den in Artikel 25a des Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) vorgesehenen F&E-Abzug umgesetzt und sehen einen steuerlichen Abzug zwischen 20% und 50% der tatsächlichen F&E-Ausgaben vor.
Der F&E Abzug kann von selbstständig erwerbenden Steuerpflichtigen, von juristischen Personen mit Sitz oder tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz sowie von Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften in der Schweiz geltend gemacht werden.
Welche F&E-Aktivitäten qualifizieren?
Der F&E-Abzug ist anwendbar soweit er wissenschaftliche Forschung und wissenschaftsbasierte Innovation im Sinn des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (FIFG) darstellt:
Ein Unternehmen wird daher die F&E-Aktivitäten des integrierten Lebenszyklus eines Produkts identifizieren müssen. Die Aktivitäten im Bereich der Initialisierung eines Produktes, der Überführung in die Produktion, des Verkaufs/Marketing und des Nachlaufs stellen keine qualifizierenden Aktivitäten dar.
Zusätzlicher Abzug von Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E)
Unternehmen, welche in der Schweiz Forschung und Entwicklung (F&E) betreiben, können seit dem 1. Januar 2020 von einem zusätzlichen Abzug für Forschungs- und Entwicklungsaufwand (F&E-Abzug) profitieren. Der F&E-Abzug vermindert durch einen zusätzlichen steuerlichen Abzug von bis zu 50% der tatsächlichen F&E-Ausgaben, die Steuerbelastung bei den Staats- und Gemeindessteuern.
Welcher F&E Aufwand qualifiziert?
Der F&E-Abzug kann entweder vom Aufwand für eigenes qualifizierendes Personal oder für im Auftragsverhältnis durch Dritte erbrachten Forschungs- und Entwicklungsleistungen geltend gemacht werden:
Wie berechnet sich der Steuerabzug?
Das nachfolgende vereinfachte Beispiel veranschaulicht die Berechnung des F&E-Abzugs:
Wie sind F&E-Aktivitäten und Ausgaben zu dokumentieren?
Aufgrund der Regeln zur Beweislastverteilung muss die Unternehmung, welche den F&E Abzug geltend machen will, auf Verlangen der Steuerbehörde den Nachweis des qualifizierenden Forschungs- und Entwicklungsaufwands erbringen können. Die Unternehmung trägt somit die Folgen der Beweislosigkeit.
Der Nachweis von qualifizierender F&E kann anhand von Forschungs- und Entwicklungsprojektunterlagen (wie beispielsweise einem Projektbeschrieb mit Ziel, Inhalt, Methode, Zeit und Kostenrahmen sowie mit Zwischenabrechnungen und Zwischen- oder Endergebnissen des Projekts), erfolgen.
Bei eigener F&E-Tätigkeit erfolgt der Nachweis des Aufwands des qualifizierenden Personals üblicherweise anhand von Personallisten, Funktionen der Angestellten und deren Tätigkeits- und Stellenprofilen. Aufwendungen für F&E von Angestellten mit verschiedenen Funktionen können anhand von geeigneten Unterlagen wie beispielsweise Stundenrapporten, nachgewiesen werden.
Welchen Ansatz wählen?
Eine Unternehmung, welche den F&E-Abzug in Anspruch nehmen will, muss in der Lage sein, die F&E-Aktivitäten und -Ausgaben auf Anfrage der Steuerbehörde begründen zu können. Die Unternehmung trägt die Beweislast. Bevor das Unternehmen den F&E-Abzug geltend machen kann, muss es die Arbeitsabläufe und das Personal ermitteln, die für den F&E-Abzug in Frage kommen, und die damit verbundenen Tätigkeiten und Ausgaben dokumentieren.
Die Vorbereitungsphase könnte wie folgt aussehen:
Kontakt
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Wir laden Sie gerne zu unserer Steuerkonferenz vom 1. September 2022 zu steuerlichen Fragen rund um Immobilien und Forschung & Entwicklung (F&E) ein.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien können zu wesentlichen Folgen bei den direkten Steuern und der Mehrwertsteuer führen. Seit dem 1. Januar 2020 können Unternehmen, welche in der Schweiz F&E betreiben oder über Patente verfügen, zusätzliche steuerliche Privilegien beanspruchen. Wir verschaffen Ihnen zu beiden Themen einen Überblick und zeigen Ihnen, worauf in der Praxis zu achten ist.
Programm
Steuern und Immobilien – direkte Steuern und MWST
Steuerliche Fragen rund um F&E
Referenten
Robin Luisi, Markus Hertel
Rechtsanwälte und eidg. dipl. Steuerexperten, Partner bei Omnitax AG Wirtschafts- und Steuerrecht, Biel
Etienne Junod
Rechtsanwalt und eidg. dipl. Steuerexperte, JUNOD TAX, Biel
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